Die Führerscheinklassen in der Fahrschule Prater

Entdecke die Führerscheinklassen bei der Fahrschule Prater in Nossen. Kontaktiere uns für Infos und ein kostenloses Beratungsgespräch.

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Icon Lenkrad, Haken, Hände

Vielfalt an Führerscheinklassen

Die Fahrschule Prater in Nossen bietet eine breite Palette von Führerscheinklassen an. Unser erfahrenes Team von Fahrlehrern begleitet dich von den Klassen AM und B bis hin zu C und CE, um deinen Weg zum Führerschein so angenehm wie möglich zu gestalten.


Kontaktiere uns für weitere Informationen und beginne noch heute deine Fahrausbildung.

Roter Roller

AM – Moped

  • Mindestalter: 15 Jahre


  • Berechtigungsumfang: Fahren von Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm³ sowie einer maximalen Leistung von 4 kW (5,44 PS).

A1 – Leichtmotorrad

  • Mindestalter: 16 Jahre


  • Berechtigungsumfang: Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer maximalen Leistung von 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Ebenfalls dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Leichtmotorrad
Mittelschweres Motorrad

A2 – Mittelschweres Motorrad

  • Mindestalter: 18 Jahre


  • Berechtigungsumfang: Motorräder bis zu 35 kW (47 PS) und einem maximalen Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,2 kW/kg. Auch Motorräder mit Beiwagen sind inkludiert.

A – Schweres Motorrad

  • Mindestalter: 24 Jahre (oder 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)


  • Berechtigungsumfang: Alle Motorräder und Motorräder mit Beiwagen.
Motorrad Schwarz
Weißer Geländewagen

B – PKW

  • Mindestalter: 17 Jahre


  • Berechtigungsumfang: Fahren von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg für maximal 8 Personen (außer dem Fahrer). Auch Anhänger bis 750 kg sind erlaubt.

BE – PKW mit Anhänger

  • Mindestalter: 17 Jahre


  • Berechtigungsumfang: Klasse B-Fahrzeuge mit Anhängern bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (einschließlich Sattelanhänger).
Pick-up Truck mit Anhänger
Traktor bei Feldarbeit

T – Traktor

  • Mindestalter: 16 Jahre


  • Berechtigungsumfang: Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie Anhänger bis 25 km/h. Selbstfahrende Maschinen und Flurförderzeuge sind ebenfalls eingeschlossen.

C – LKW

  • Mindestalter: 21 Jahre


  • Berechtigungsumfang: Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg sowie Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
LKW
Fahrprüfung, Fahrschüler mit Händen am Lenkrad

CE – LKW mit Anhänger

  • Mindestalter: 21 Jahre


  • Berechtigungsumfang: Lkw (Klasse C) mit einem Anhänger von mehr als 750 kg.

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